Generelle Informationen
Die gesamten Resultate finden Sie wie folgt:
- Kanton Zürich, Statistisches Amt, www.abstimmungen.zh.ch
- Bund, Bundeskanzlei, www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
- Marthalen: Sonntag von 09.00 - 10.00 Uhr
- Ellikon: Sonntag von 09.00 - 09.30 Uhr
Urnenstandort
- Marthalen, Urne im Gemeindehaus Hirschen, Underdorf 2, 8460 Marthalen
- Ellikon, Urne im Schulhaus, Dorfstrass 1, 8464 Ellikon am Rhein
Voraussetzungen
Zur Ausübung des Stimmrechts und der brieflichen Stimmabgabe beachten Sie bitte die Weisungen auf dem Stimmrechtsausweis.
Das Wahlbüro dankt Ihnen, wenn Sie die Stimmzettel nicht auseinanderreissen sondern an einem Stück in die Urne werfen. Sie erleichtern damit das Sortieren.
Die Stimmzettel können jeweils ab dem Montag vor dem Abstimmungswochenende in der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeit in die Urne gelegt werden.
Gleichzeitig müssen Sie Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.
Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Stimmunterlagen kann brieflich gestimmt werden. Dafür kann das Ihnen zugestellte Couvert benützt werden. Die Stimmzettel sind in einem neutralen "Stimmzettel-Couvert" zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro zu senden. Beachten Sie die Weisungen auf dem Stimmrechtsausweis.
Allfällig fehlendes Abstimmungsmaterial ist bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung zu verlangen, wo auch das Stimmregister eingesehen werden kann.
Stellvertretung an der Urne
Jede stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten (d.h. deren Stimm- und Wahlzettel an der Urne einwerfen).
Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. (Das Gleiche gilt für die Stimmabgabe per Post: Wer brieflich wählt oder stimmt, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben.)
Wahlbüro Marthalen