Steuerauskünfte
Auskünfte erteilt Ihnen auch das Kantonale Steueramt www.steueramt.zh.ch
Unter https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch.html finden Sie das Steuergesetz, aktuelle Ausführungserlasse und Merkblätter.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist (bis spätestens 31. März) ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlung.
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 052 305 44 52 | steueramt@marthalen.ch |