Ratenzahlung / Zahlungserleichterung Steuern

Das Steueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung oder Stundung) bewilligen. Ratenzahlungen oder Stundungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden. Verzugs- oder Ausgleichszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet. Können dem bzw. der Steuerpflichtigen solche Zahlungen nicht zugemutet werden oder wird die Zahlung verweigert, werden andere Bezugsmassnahmen geprüft.

Gesuch um Ratenzahlung bis maximal 5 Monatsraten
Um eine Ratenzahlung von maximal 5 Monatsraten zu erhalten, bitten wir Sie, das Onlineformular auszufüllen.

Gesuch um Ratenzahlung ab 6 Monatsraten oder Stundung
Wir bitten Sie, den Fragebogen vollständig auszufüllen und uns mit den geforderten Unterlagen zuzustellen. Nach der Zustellung wird das Gesuch bearbeitet und Sie erhalten einen Entscheid.
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Um eine Ratenzahlung von maximal 5 Monatsraten zu erhalten, bitten wir Sie, das folgende Formular vollständig auszufüllen.

Für die Ratenzahlung ab 6 Monatsraten oder Stundung bitten wir Sie, den Fragebogen für Zahlungserleichterung vollständig auszufüllen und beim Steueramt einzureichen.

Verfahren

Nachdem wir Ihre Gesuch erhalten und geprüft haben, werden Sie von uns per Post eine Ratenvereinbarung sowie passende Einzahlungsscheine erhalten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.