Rechtsgültige Amtspublikationen
Amtliche Publikationen Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 191 vom 05. Dezember 2017 hat der Gemeinderat, gestützt auf § 1 der Gemeindeverordnung, als amtliches Publikationsorgan mit Wirkung ab 01. Januar 2018 zusätzlich zum Amtsblatt, Eicheblatt und den Anschlagkästen in Ellikon und Marthalen, die Website der Gemeinde Marthalen bestimmt. Diese elektronische amtliche Publikation ist rechtsgültig. |
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