Individuelle Prämienverbilligung IPV
Neuerungen ab dem Jahr 2021
Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz.
Ab 2021 ist die SVA Zürich für die individuelle Prämienverbilligung zuständig. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der SVA Homepage (https://www.svazurich.ch/ipv).
Allfällige Fragen sind direkt an die SVA Zürich zu richten.