Meldung für den Einsatz von Laseranlagen bei Veranstaltungen
Gilt für die Laserklassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 gemäss SLV (Art. 11) Hinweis: Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Vollzugsbehörde schriftlich eingereicht werden.
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