Waffenerwerbsschein
-Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als drei Monate)
-Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identiätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
-Für Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz, eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Die Gebühr beträgt Fr. 50.--.
Aktionen
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