Sie können sich nur für Wohnortwechsel innerhalb der Schweiz online abmelden. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen.

Der Wohnortwechsel muss innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

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